Bei einem P-Konto handelt es sich um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, dass es dir ermöglicht, während einer Kontopfändung auf das unpfändbare Kontoguthaben zuzugreifen. Das Guthaben deines P-Kontos ist innerhalb des gesetzlichen geltenden Freibetrags vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, sodass du innerhalb dieses Betrags weiterhin frei darüber verfügen kannst. Der Freibetrag soll die Existenz des betroffenen Schuldners sichern.
Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von einem Gläubiger eingeht, hat man einen Monat Zeit, einen Antrag für ein Pfändungsschutzkonto zu stellen, um sicherzustellen, dass nicht das gesamte Guthaben gepfändet wird.
Weitere Informationen zum Thema P-Konto erhältst du in unseren PayCenter FAQ im Bereich P- Konto: HIER. (Das E-Geld-Institut PayCenter kümmert sich um den reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs und übernimmt die Kontenverwaltung und die Buchungsprozesse für VIMpay.)
VIMpay als P-Konto nutzen
Wenn auf deinem Konto eine Pfändung eingeht, kannst du dein VIMpay Konto ganz einfach in ein P-Konto umwandeln. Du kannst dein P-Konto im Onlinebereich von VIMpay unter vimpay.eu einrichten und verwalten. Bitte beachte, dass du den Antrag für das P-Konto innerhalb von einem Monat nach dem Eingang einer Pfändung beantragen solltest, um dein Guthaben zu schützen. Beachte auch, dass du nur ein P-Konto führen kannst.
Einschränkungen weiterer VIMpay Zusatzkarten
Bitte beachte, dass während einer aktiven Pfändung alle weiteren VIMpay Karten eingeschränkt sind. Du kannst die Karten während dieser Zeit nicht für Zahlungen nutzen und keine Gelder von Dritten empfangen. Du hast die Möglichkeit, das Guthaben auf deinen Zusatzkarten via Money Swift auf deine Hauptkarte zu schieben, um darüber verfügen zu können.
Tilgungen der Pfändungen sind abgeschlossen
Wenn alle Pfändungen von allen Gläubigern bedient sind, kannst du VIMpay wieder vollumfänglich nutzen. Die Einschränkungen der Zusatzkarten werden aufgehoben. Im Onlinebereich vimpay.eu erhältst du eine Benachrichtigung über die abgeschlossenen Tilgungen.
Sollte nochmal eine Pfändung eingehen, musst du das P-Konto nicht erneut beantragen, sondern es wird automatisch wieder aktiviert.